In Deutschland arbeiten gegenwärtig drei Zentralen für die wissenschaftliche Vogelberingung:
- das Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven, Vogelwarte Helgoland, zuständig für die nordwestdeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, und Hessen,
- das Max-Planck-Institut für Ornithologie, Vogelwarte Radolfzell, in Radolfzell am Bodensee, zuständig für das Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin,
- und die Beringungszentrale Hiddensee am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, zuständig für die fünf ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Während die beiden westdeutschen Beringungszentralen auch nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 in der seit langem etablierten Form fortbestehen konnten, mussten für das Gebiet der untergegangenen DDR neue institutionelle wie finanzielle Grundlagen für die wissenschaftliche Vogelberingung geschaffen werden. Dies gelang mit Hilfe der Naturschutzministerien der fünf ostdeutschen Bundesländer. m Jahr 1994 schlossen diese Bundesländer ein „Verwaltungsabkommen über die gemeinsame Sicherung der wissenschaftlichen Vogelberingung“ ab. Artikel 1 (1) dieses Verwaltungsabkommens lautet: „Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, die wissenschaftliche Vogelberingung im Rahmen einer Beringungszentrale gemeinsam zu finanzieren.“ In Artikel 1 (2) wird festgelegt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern eine unselbständige Einrichtung für die wissenschaftliche Vogelberingung (Beringungszentrale) unterhält, die nach einheitlichen Grundsätzen und im gleichen Umfang auch für die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen arbeitet.