Die Methode Vogelberingung wird in den ostdeutschen Bundesländern nach streng wissenschaftlichen Vorgaben durchgeführt. Grundlage dafür sind die „Arbeitsprogramme der wissenschaftlichen Vogelberingung“, die gemäß Artikel 3 (1) Verwaltungsabkommen von der Beringungszentrale gemeinsam mit den zuständigen Stellen in den beteiligten Bundesländern für jeweils fünf Jahre beschlossen werden. Kernstück dieser Arbeitsprogramme sind jeweils die „Überregionalen Programme der wissenschaftlichen Vogelberingung in den ostdeutschen Bundesländern“.
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