Ringbestellung

Die von der Beringungszentrale Hiddensee ausgegebenen Vogelringe tragen die Inschrift: „Hiddensee Germania“ oder „Vogelwarte Hiddensee Germania“ sowie eine Schriftkombination aus ein oder zwei Buchstaben und bis zu sechs Zahlen. Der erste Buchstabe der Ringprägung entspricht, mit Ausnahme der ELSA-Ringe für den Weißstorch, der Serienbezeichnung.

Die Verwendung von Vogelringen anderer Beringungszentralen sowie der bis 1991 ausgegebenen alten Hiddensee-Ringe ist in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen nicht erlaubt!

Es stehen 17 verschiedene Ringgrößen zur Verfügung. Dadurch ist gewährleistet, dass jedem Vogel ein Ring mit „passenden“ Abmaßen (Durchmesser, Höhe, Materialstärke) angelegt werden kann. Dies ist besonders wichtig, weil vom Ring als Fremdkörper am Vogelbein eine potenzielle Verletzungsgefahr ausgeht, die aber durch angepasste Ringmaße minimiert werden kann.

Von der Beringungszentrale wird für die einzelnen Vogelarten, ggf. auch für die Geschlechter, die Verwendung bestimmter Ringgrößen empfohlen. Die Entscheidung darüber, welche Ringgröße für den gerade gefangenen Vogel die richtige ist, liegt aber letztlich in der Verantwortung des Beringers. Die Liste der empfohlenen Ringgrößen trägt daher ausdrücklich Empfehlungscharakter. Bestehen auch nur geringste Zweifel daran, dass der Ring (bzw. auch die anzulegende Zusatzmarkierung!) den Vogel unversehrt lässt und weiter ein normales Verhalten ermöglicht, darf die Beringung/Markierung nicht durchgeführt werden!

Die Unversehrtheit des Vogels im weitesten Sinne ist stets wichtiger als der angestrebte Erkenntnisgewinn!

Beringer mit gültiger behördlicher Beringungsgenehmigung können ihren Ringbedarf bei der Beringungszentrale zu zwei Terminen im Jahr anmelden (1. März und 1. September) anmelden (Ringbestellung).